Natürlich weiß der Zoll über unser Hobby Bescheid.
Haus- und Hobbybrauer dürfen jährlich eine Menge von 500 Liter Bier für den Eigenbedarf brauen.
Wird diese Menge überschritten oder außer Haus auf einer Veranstaltung wie z.B einem Wettbewerb ausgeschenkt, ist dies steuerpflichtig.
Mehr zu dem Thema findet Ihr auf der Webseite des Zoll.